Volljährigkeit bei Kindern mit Behinderung
Kursnummer | 253-8E4 |
Beginn | Do. 09.10.2025 , 17:00 - 19:00 Uhr |
Kursgebühr | 6,00 € |
Dauer | 1 Termin |
Kursleitung |
RA Martina Steinke
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Der Tag der Volljährigkeit Kindes mit Handicap rückt näher und viele Eltern fragen sich, welche rechtlichen Veränderungen damit für sie und ihr Kind verbunden sind. Ist der Abschluss von Rechtsgeschäften in Vertretung weiter möglich? Welche Voraussetzungen sind dafür ggf. zu schaffen? Willigt ihre Tochter nun selbst in Operationen und ärztliche Eingriffe ein? Hat ihr Sohn mit Eintritt der Volljährigkeit weitere Ansprüche auf öffentliche Leistungen, wie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder bestimmte Leistungen der Eingliederungshilfe? Inwieweit sind sie als Eltern unterhaltspflichtig und werden zu den Kosten herangezogen?
Neben dem Betreuungsrecht und der Grundsicherung werden Leistungen der Eingliederungshilfe und unterhaltsrechtliche Aspekte im Vordergrund stehen.
Die Teilnahmegebühr in Höhe von 6,00€ zahlen Sie - wenn möglich gerne passend - an der Abendkasse.
Kursort
Haus Auszeit
Altenbochumer Str. 49a44803 Bochum